AGB

Hundetraining-MAindy


1. Anmeldung / Bestätigung
Anmeldungen, welche unterzeichnet und an Hundetraining-Maindy abgegeben worden sind, gelten als bestätigt und rechtskräftig. Mit der Unterschrift erklärt sich der Teilnehmer mit den AGB einverstanden und akzeptiert diese (auch bei weiteren Kursen / Teilnahmen). Hundetraining-Maindy behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.
 
2. Annullation / Abmeldungen / Ausschluss / Nichtinanspruchnahme
Abmeldungen sind zwingend per Telefon bei Hundetraining-Maindy mitzuteilen, spätestens 24 Stunden vor dem Termin. Annullationen von Kursen sind spätestens 3 Tage vor Kursbeginn mitzuteilen. Es kann eine Umtriebs-Entschädigung von 20% verrechnet werden.
Bei verspäteter, nicht begründeter Abmeldung werden die vollen Kurs- respektive Stundenkosten verrechnet. Lektionen oder Kurse welche unentschuldigt nicht besucht worden sind, können nicht zurückerstattet werden.
Hundetraining-Maindy behält sich das Recht vor, störende und /oder unmotivierte Kursteilnehmer vom Kurs auszuschliessen.
Die Kurskosten sind bei Ausschluss in vollem Umfang zu leisten resp. bei Vorauszahlung wird keine Rückerstattung geleistet.
Hundetraining-Maindy gewährt bei Nichtinanspruchnahme von vereinbarten Trainingslektionen und Kursen keine Reduktionen und akzeptiert keine Rückforderungen der Kursgebühren. Nicht beanspruchtes Kursguthaben verfällt nach 12 Monaten ab dem Datum der Kursanmeldung.
 
3. Mindestalter
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung einer erwachsenen Person oder ohne eine schriftliche Vollmacht des Erziehungsberechtigten an den Hundekursen bei Hundetraining-Maindy teilnehmen.
Bei Besuch des ersten Kurses ist es notwendig, dass eine Erziehungsberechtigte Person bzw. gesetzlicher Vertreter vor Ort ist.
Die Erziehung von Hunden obliegt handlungsfähigen Personen.
 
4. Kursdurchführung
Hundetraining-Maindy behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder zu annullieren. Kursteilnehmer werden frühzeitig darüber informiert. Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen können Lektionen sowie Kurse nach Ermessen des Trainers bei Hundetraining-Maindy aus Sicherheitsgründen verschoben werden. Es werden neue Trainingstermine vereinbart.
Der Trainingsteilnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden, wenn Hundetraining-Maindy aus Gründen die es nicht vertreten kann (höhere Gewalt usw.) seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
 
5. Hunderegistrierung und Impfausweis
Ein gültiger Impfausweis ist bei der ersten Lektion zur Kontrolle vorzuweisen.
Hundetraining-Maindy behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Vorweisung des Impfausweises bzw. dessen Gültigkeit vom Kurs auszuschliessen. Alle teilnehmenden Hunde müssen die vorgeschriebenen gültigen Impfungen gemacht haben. Hunde müssen gemäss den gesetzlichen Vorschriften registriert (Chip, Tätowierung usw.) sein.
 
6. Versicherung, Haftung und Bildmaterial
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Kursteilnehmer. Der Hundehalter resp. dessen gesetzlicher Vertreter haftet für sich und den Hund. Hundetraining-Maindy führt die Ausbildung nach bestem Wissen und Gewissen durch und legt jegliche Haftungen für Schäden irgendwelcher Art ab.
Hundetraining-Maindy hat das Recht, allfälliges Bildmaterial welches während den Kursen, Ausbildungen, Schulungen oder während des Übungsbetriebes gemacht wird, kostenlos für Werbezwecke (Homepage, Social Media, Prospekte etc.) im Zusammenhang mit dem Hundetraining zu verwenden.
 
7. Training
Das Training findet grundsätzlich bei den Kunden zu Hause, in gewohnter Umgebung und im entsprechenden Umfeld (z.B. Stadt, Wald, Büro, Restaurant, Treffpunkt wo mehrere Hunde dabei sind usw.) statt.

8. Erfolgsgarantie
Ein erfolgreiches Training hängt entscheidend von der Motivation der Teilnehmer und deren (konsequenter) Umsetzung ab. Deshalb kann keine Garantie auf Erfolg gegeben werden.
 
9. Kurskosten und Zahlung
Die Kurskosten sind grundsätzlich vor der ersten Trainingslektion per Überweisung oder in bar zu der ersten Lektion zu entrichten. Es wird kein Geld zurückerstattet.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist 3414 Oberburg, BE. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Ausführungsortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wurde.  Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der o.g. Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame/n Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

3414 Oberburg, BE, 1. Dezember 2020